Externes Controlling
Diese Aufgabe hängt besonders eng zusammen
mit der von uns übernommenen Betreuung des Rechnungswesens.
Die Entscheidung, das Controlling auf einen externen Träger, z.B. eine
Wirtschaftsprüfer-Kanzlei, zu übertragen, bietet sich gerade für kleine und
mittlere Unternehmen an.
Sie führt zum einen zu Kostenvorteilen: die Einrichtung und Pflege eines
Controlling-Systems ist eine fachlich anspruchsvolle Tätigkeit, sie würde daher
bei unternehmensinterner Erledigung die Einstellung eines entsprechend fachlich
qualifizierten Mitarbeiters erfordern; dies wäre mit nicht unerheblichem
Personalaufwand verbunden, der insofern zu hoch wäre, als in kleinen und
mittleren Unternehmen die Controlling-Tätigkeit einen Zeitaufwand von nicht mehr
als ein oder zwei Tagen pro Monat erfordern wird. Daher stellt sich die
Übertragung auf einen externen Träger als kostengünstiger dar.
Neben den Kostenvorteilen dürften sich bei Übertragung des Controlling auf einen
externen Träger, der sich auf diese Tätigkeit spezialisiert hat, auch
Qualitätsvorteile ergeben.
Um das Rechnungswesen als Instrument zur betriebswirtschaftlichen
Unternehmenssteuerung nutzen zu können, bieten wir folgende Leistungen an:
- Wahl des Kontenrahmens, Einrichtung individueller Konten,
- Beratung bei der Wahl der Form für die betriebswirtschaftliche Auswertung des
Rechnungswesens,
- Unterstützung bei der Interpretation der Auswertungen,
- Erarbeitung von Zeitvergleichen,
- Erarbeitung von Soll-Ist-Vergleichen,
- Beratung bei der Auswertung der Vergleiche,
- Aufbau eines Controlling-Systems.