Externes Controlling

Diese Aufgabe hängt besonders eng zusammen mit der von uns übernommenen Betreuung des Rechnungswesens.

Die Entscheidung, das Controlling auf einen externen Träger, z.B. eine Wirtschaftsprüfer-Kanzlei, zu übertragen, bietet sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen an.

Sie führt zum einen zu Kostenvorteilen: die Einrichtung und Pflege eines Controlling-Systems ist eine fachlich anspruchsvolle Tätigkeit, sie würde daher bei unternehmensinterner Erledigung die Einstellung eines entsprechend fachlich qualifizierten Mitarbeiters erfordern; dies wäre mit nicht unerheblichem Personalaufwand verbunden, der insofern zu hoch wäre, als in kleinen und mittleren Unternehmen die Controlling-Tätigkeit einen Zeitaufwand von nicht mehr als ein oder zwei Tagen pro Monat erfordern wird. Daher stellt sich die Übertragung auf einen externen Träger als kostengünstiger dar.

Neben den Kostenvorteilen dürften sich bei Übertragung des Controlling auf einen externen Träger, der sich auf diese Tätigkeit spezialisiert hat, auch Qualitätsvorteile ergeben.

Um das Rechnungswesen als Instrument zur betriebswirtschaftlichen Unternehmenssteuerung nutzen zu können, bieten wir folgende Leistungen an:
- Wahl des Kontenrahmens, Einrichtung individueller Konten,
- Beratung bei der Wahl der Form für die betriebswirtschaftliche Auswertung des Rechnungswesens,
- Unterstützung bei der Interpretation der Auswertungen,
- Erarbeitung von Zeitvergleichen,
- Erarbeitung von Soll-Ist-Vergleichen,
- Beratung bei der Auswertung der Vergleiche,
- Aufbau eines Controlling-Systems.